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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1993, Az.: BVerwG 6 C 20/92

Arztrecht; Vorprüfung; Ausschluß; Unwürdigkeit; Unzulässigkeit; Famulus; Berufsfreiheit; Berufswahl

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.12.1993
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 20/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Saarlouis 06.09.1989 - 1 K 27/89
OVG Saarland - 17.12.1991 - AZ: 8 R 32/91

Fundstellen

  • BVerwGE 94, 352 - 363
  • DVBl 1994, 636-638 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1994, 1601-1604 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 785 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Ausschluß wegen "Unwürdigkeit" und "Unzulässigkeit" von Ärztlichen Vorprüfung ist gem. § 11 Nr. 4 AppOÄ nur dann zulässig, wenn der Prüfung sich aus diesen Gründen speziell für die Tätigkeit als Famulus als ungeeignet erweist, die nach der Ärztlichen Vorprüfung auszuüben.

2. § 11 Nr. 4 AppOÄ ist mit dem Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl (Art. 12 I GG) unvereinbar, wenn die Begriffe "Unwürdigkeit" und "Unzuverlässigkeit", die zum Ausschluß von der Ärztlichen Vorprüfung führen, verfassungskonform ausgelegt und angewendet werden.