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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 06.11.1973, Az.: 1 ABR 15/73

Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug; Beschwerdefrist; Erweiterung des Streitgegenstandes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.11.1973
Aktenzeichen
1 ABR 15/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10027
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 21.02.1973 - 2 TaBV 25/72

Fundstellen

  • BB 1974, 372
  • DB 1973, 2249 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein zu Unrecht im ersten Rechtszug nicht Beteiligter kann nach Ablauf der Beschwerdefrist den Streitgegenstand des anhängigen Beschlußverfahrens nicht durch Stellung zusätzlicher Anträge erweitern.