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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.06.1975, Az.: BVerwG 1 C 8/71

Ausweisung eines Ausländers; Eltern-Kind-Beziehungen; Deutsche Staatsangehörigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.06.1975
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 8/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 14.02.1969 - 4 K 163/69
OVG Münster 15.09.1970 - IV A 366/69

Fundstellen

  • BVerwGE 48, 299
  • NJW 1975, 2155

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Ausweisung eines Ausländers sind in ähnlicher Weise wie eine Ehe auch Eltern-Kind-Beziehungen zu berücksichtigen.

2. Diese Beziehungen können besonders dann erhebliches Gewicht gewinnen, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (allein oder neben einer ausländischen) besitzt. Im übrigen bestimmt sich ihre Bedeutung nach dem Grad der rechtlichen und tatsächlichen Verbundenheit, die zwischen dem Kind und dem ausländischen Elternteil im Einzelfall besteht.