Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.06.1975, Az.: BVerwG 1 C 8/71
Ausweisung eines Ausländers; Eltern-Kind-Beziehungen; Deutsche Staatsangehörigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.06.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 8/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11057
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 14.02.1969 - 4 K 163/69
- OVG Münster 15.09.1970 - IV A 366/69
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 GG
- § 114 VwGO
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG
- § 10 Abs. 1 AuslG
Fundstellen
- BVerwGE 48, 299
- NJW 1975, 2155
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Ausweisung eines Ausländers sind in ähnlicher Weise wie eine Ehe auch Eltern-Kind-Beziehungen zu berücksichtigen.
2. Diese Beziehungen können besonders dann erhebliches Gewicht gewinnen, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (allein oder neben einer ausländischen) besitzt. Im übrigen bestimmt sich ihre Bedeutung nach dem Grad der rechtlichen und tatsächlichen Verbundenheit, die zwischen dem Kind und dem ausländischen Elternteil im Einzelfall besteht.