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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.06.1978, Az.: IV ZB 13/78

Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.06.1978
Aktenzeichen
IV ZB 13/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11417
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der Lauf der Berufungsbegründungsfrist wird durch ein Wiedereinsetzungsverfahren oder durch einen Beschluß auf Verwerfung der Berufung nicht berührt.