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Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)
Amtliche Abkürzung
UAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-5

Vom 18. September 1990 (GVBl. S. 261)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2026 (GVBl. S. 153)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Aufgabe und Zulässigkeit1
Einsetzung2
Gegenstand der Untersuchung3
Zusammensetzung4
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender5
Ausschussmitglieder6
Ausscheiden von Ausschussmitgliedern, Ruhen der Mitgliedschaft7
Beschlussfähigkeit8
Unterausschüsse9
Sitzungen10
Ordnungsgewalt, Sitzungspolizei11
Sitzungsprotokoll12
Beweiserhebung13
Aktenvorlage und Aussagegenehmigungen14
(weggefallen)15
Zeugen16
Sachverständige17
Belehrung18
Vernehmung19
Vereidigung20
Vernehmung im Wege der Rechtshilfe21
Verlesung von Protokollen und Schriftstücken22
Sonstige Erhebungen23
Akteneinsicht, Aktenauskunft24
Unterrichtung der Öffentlichkeit25
Verschwiegenheitspflicht26
Aussetzung des Verfahrens, Auflösung des Untersuchungsausschusses27
Bericht28
Kosten und Auslagen29
Gerichtliches Verfahren30
Ergänzende Vorschriften31
(hier nicht wiedergegeben)32
In-Kraft-Treten33