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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.06.1972, Az.: 5 AZR 495/71

Sonderleistung; Gratifikation

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.06.1972
Aktenzeichen
5 AZR 495/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.08.1971 - 10 Sa 498/71

Fundstellen

  • BB 1972, 1230
  • DB 1972, 1681-1682 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1972, 1244-1245 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine arbeitgeberseitige Regelung des Inhalts, daß der Anspruch auf eine freiwillige zusätzliche Sonderleistung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Erreichen eines bestimmten Stichtages entfallen soll, umfaßt im Zweifel nicht den Fall, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigt.

2. Der Arbeitgeber kann bei der Gewährung zusätzlicher Sonderleistungen krankheitsbedingte Fehlzeiten jedenfalls dann als anspruchsmindernd bezeichnen, wenn sie der Arbeitnehmer nicht unverzüglich angezeigt hat.