Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.06.1972, Az.: 5 AZR 495/71
Sonderleistung; Gratifikation
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.06.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 495/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 30.08.1971 - 10 Sa 498/71
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB
- § 3 Abs. 1 S. 1 LohnFG
Fundstellen
- BB 1972, 1230
- DB 1972, 1681-1682 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1972, 1244-1245 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine arbeitgeberseitige Regelung des Inhalts, daß der Anspruch auf eine freiwillige zusätzliche Sonderleistung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Erreichen eines bestimmten Stichtages entfallen soll, umfaßt im Zweifel nicht den Fall, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigt.
2. Der Arbeitgeber kann bei der Gewährung zusätzlicher Sonderleistungen krankheitsbedingte Fehlzeiten jedenfalls dann als anspruchsmindernd bezeichnen, wenn sie der Arbeitnehmer nicht unverzüglich angezeigt hat.