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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.10.1987, Az.: 12 RK 11/86

Pflichtgemäße Ermessensausübung ; Persönliche Verhältnisse des Beitragspflichtigen; Säumnis

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.10.1987
Aktenzeichen
12 RK 11/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11506
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • ZIP 1988, 984-986

Amtlicher Leitsatz

Pflichtgemäße Ausübung des Ermessens im Rahmen des § 24 SGB IV setzt voraus, daß unter anderem die persönlichen Verhältnisse des Beitragspflichtigen sowie die Umstände, die zur Säumnis geführt haben, vom Versicherungsträger berücksichtigt werden (Abweichung von BSG, ZIP 1988, 659).