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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.07.2024, Az.: 1 BvR 1519/24

Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.07.2024
Aktenzeichen
1 BvR 1519/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 23585
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240719.1bvr151924

Tenor:

Das Ablehnungsgesuch gegen die zur Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde berufenen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 [BVerfG 10.02.2020 - 2 BvC 40/19] <73 Rn. 3>; stRspr).

2

Von einer Begründung wird im Übrigen nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.