Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1993, Az.: IX ZR 30/93
Umsatzsteuer für Pachtnebenkosten; Mögliche Vertragsänderung; Steuerliche Beratung; Kausalität; Falschberatung durch Steuerberater; Darlegung des Schadens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.12.1993
- Aktenzeichen
- IX ZR 30/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW-RR 1994, 535-536 (Volltext mit red. LS)
- UR 1994, 470-472 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1994, 824-825 (Volltext mit red. LS)
- WM 1994, 602-604 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Verpächter nach einer Betriebsprüfung mit Umsatzsteuer für Pachtnebenkosten belastet worden und wäre ihm aufgrund einer Änderung des Pachtvertrags ein entsprechender Betrag zugeflossen, so hat er den Ursachenzusammenhang zwischen der schuldhaft unrichtigen Aufklärung durch den Steuerberater und dem in der Umsatzsteuerbelastung liegenden Schaden substantiiert dargetan, wenn er behauptet und unter Beweis stellt, daß er die erforderliche Änderung des Pachtvertrags erreicht hätte.