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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1993, Az.: IX ZR 30/93

Umsatzsteuer für Pachtnebenkosten; Mögliche Vertragsänderung; Steuerliche Beratung; Kausalität; Falschberatung durch Steuerberater; Darlegung des Schadens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.1993
Aktenzeichen
IX ZR 30/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1994, 535-536 (Volltext mit red. LS)
  • UR 1994, 470-472 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1994, 824-825 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1994, 602-604 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Verpächter nach einer Betriebsprüfung mit Umsatzsteuer für Pachtnebenkosten belastet worden und wäre ihm aufgrund einer Änderung des Pachtvertrags ein entsprechender Betrag zugeflossen, so hat er den Ursachenzusammenhang zwischen der schuldhaft unrichtigen Aufklärung durch den Steuerberater und dem in der Umsatzsteuerbelastung liegenden Schaden substantiiert dargetan, wenn er behauptet und unter Beweis stellt, daß er die erforderliche Änderung des Pachtvertrags erreicht hätte.