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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1977, Az.: 4 AZR 383/76

Zuschußzahlung; Krankenvereinsbeiträge; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu Beitragsleistungen; Vertrag zugunsten Dritter; Widerruf des Deckungsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1977
Aktenzeichen
4 AZR 383/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10027
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1979, 146

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vereinbarung einer Zuschußzahlung zu den Beiträgen von Angestellten an einen Kranken- und Unterstützungsverein bedarf als Nebenabrede der Schriftform des § 4 Abs. 2 BAT.

2. Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu den Beitragsleistungen besteht auch aus Vertrag zugunsten Dritter dann nicht, wenn feststeht, daß das Deckungsverhältnis mit Recht widerrufen worden ist. Eine entsprechende verwaltungsgerichtliche Feststellung hat für das arbeitsgerichtliche Verfahren Tatbestandswirkung.