Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1977, Az.: 4 AZR 383/76
Zuschußzahlung; Krankenvereinsbeiträge; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu Beitragsleistungen; Vertrag zugunsten Dritter; Widerruf des Deckungsverhältnisses
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 383/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10027
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 4 BAT
- § 40 BAT
- § 328 BGB
- § 329 BGB
- § 121 VerwGO
- § 6 Satzung des Kranken- und Unterstützungsvereins a. G. für Beamte, Lehrende und Angestellte der Stadt Köln
Fundstelle
- VersR 1979, 146
Amtlicher Leitsatz
1. Die Vereinbarung einer Zuschußzahlung zu den Beiträgen von Angestellten an einen Kranken- und Unterstützungsverein bedarf als Nebenabrede der Schriftform des § 4 Abs. 2 BAT.
2. Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu den Beitragsleistungen besteht auch aus Vertrag zugunsten Dritter dann nicht, wenn feststeht, daß das Deckungsverhältnis mit Recht widerrufen worden ist. Eine entsprechende verwaltungsgerichtliche Feststellung hat für das arbeitsgerichtliche Verfahren Tatbestandswirkung.