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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.06.1977, Az.: BVerwG 7 C 19/73

Bayerisches Kommunalwahlrecht; Ausschluß von der Wählbarkeit; Strafgerichtliche Verurteilungen; Gesetzliche Rechtsfolge; Tilgung; Tilgungsreife; Einstellung in öffentlichen Dienst; Gefährdung der Allgemeinheit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.06.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 19/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 54, 81

Amtlicher Leitsatz

Der Ausschluß von der Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister in Bayern nach Gemeindewahlgesetz Art. 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b auf Grund der dort genannten strafgerichtlichen Verurteilungen ist keine "gesetzliche Rechtsfolge" im Sinne des BZRG § 49 Abs. 2 und dauert daher nur bis zur Tilgung oder Tilgungsreife der zugrunde liegenden Verurteilung an. Die frühere Tat und die Verurteilung darf nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des BZRG § 50 Abs. 1 Nr. 4 vorliegen, also die Einstellung in den öffentlichen Dienst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde.