Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.06.1977, Az.: BVerwG 7 C 19/73
Bayerisches Kommunalwahlrecht; Ausschluß von der Wählbarkeit; Strafgerichtliche Verurteilungen; Gesetzliche Rechtsfolge; Tilgung; Tilgungsreife; Einstellung in öffentlichen Dienst; Gefährdung der Allgemeinheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 03.06.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 19/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11020
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GemWG BY
- § 49 BZRG
- § 50 Abs. 1 Nr. 4 BZRG
Fundstelle
- BVerwGE 54, 81
Amtlicher Leitsatz
Der Ausschluß von der Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister in Bayern nach Gemeindewahlgesetz Art. 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b auf Grund der dort genannten strafgerichtlichen Verurteilungen ist keine "gesetzliche Rechtsfolge" im Sinne des BZRG § 49 Abs. 2 und dauert daher nur bis zur Tilgung oder Tilgungsreife der zugrunde liegenden Verurteilung an. Die frühere Tat und die Verurteilung darf nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des BZRG § 50 Abs. 1 Nr. 4 vorliegen, also die Einstellung in den öffentlichen Dienst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde.