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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.12.1982, Az.: 12 RK 15/80

Befreiung eines Antragspflichtversicherten; Beginn der Pflichtmitgliedschaft; Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; Wesentliche Änderung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.12.1982
Aktenzeichen
12 RK 15/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Ulm 22.01.1980 - S 4 An 1175/79

Fundstelle

  • NJW 1984, 256 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Antragspflichtversicherter i. S. des § 2 I Nr. 11, dessen Versicherungsverhältnis erst nach dem Beginn der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständigen Versicherungs- oder Versorgungswerk begründet worden ist, kann sich jedenfalls dann nicht gem. § 7 II befreien lassen, wenn seit dem Antrag keine wesentliche Änderung seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist.