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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.01.1980, Az.: BVerwG 8 C 24/79

Wohngeld; Jahreseinkommen; Einkommensänderungen; Bewilligungszeitraum; Beweisnot

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.01.1980
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 24/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11372
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 07.05.1975 - VII A 201/74
OVG Lüneburg 12.07.1978 - IV A 50/76

Fundstelle

  • Buchholz 454.71 § 11 WoGG 2 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Ermittlung des für die Bemessung des Wohngelds maßgeblichen Jahreseinkommens sind zu erwartende Einkommensänderungen nur zu berücksichtigen, wenn die Erwartung schon im Beginn des Bewilligungszeitraums gerechtfertigt war.

2. Zum Verfahren, wenn eine die Ermittlung des maßgeblichen Jahreseinkommen betreffende Beweisnot auf wahrheitswidrige Angaben des Antragstellers zurückzuführen ist.