Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.03.1956, Az.: 3 AZR 427/55
Ansprüche aus privatrechtlichem Dienstverhältnis; Schwerbeschädigtenrecht; Kündigungsvorschriften; Begründung der Zuständigkeit; Einberufung als Hilfsrichter; Übergangszeit nach 1945; Beamtenverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.03.1956
- Aktenzeichen
- 3 AZR 427/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1953
Amtlicher Leitsatz
Sind mit der Klage Ansprüche aus einem angeblich vorliegenden privatrechtlichen Dienstverhältnis erhoben und diese auch ausdrücklich auf die nur für Arbeitnehmer, nicht für Beamte geltenden Kündigungsvorschriften des Schwerbeschädigtenrechts gestützt, so genügt das zur Begründung der Zuständigkeit. Nicht zu prüfen ist, ob das Vorbringen schlüssig ist, ob es also die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften rechtfertigen kann.
Eine Einberufung als Hilfsrichter begründete in der Übergangszeit nach 1945 das Beamtenverhältnis auch ohne die Worte "unter Berufung in das Beamtenverhältnis".