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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.03.1956, Az.: 3 AZR 427/55

Ansprüche aus privatrechtlichem Dienstverhältnis; Schwerbeschädigtenrecht; Kündigungsvorschriften; Begründung der Zuständigkeit; Einberufung als Hilfsrichter; Übergangszeit nach 1945; Beamtenverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.03.1956
Aktenzeichen
3 AZR 427/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1953

Amtlicher Leitsatz

Sind mit der Klage Ansprüche aus einem angeblich vorliegenden privatrechtlichen Dienstverhältnis erhoben und diese auch ausdrücklich auf die nur für Arbeitnehmer, nicht für Beamte geltenden Kündigungsvorschriften des Schwerbeschädigtenrechts gestützt, so genügt das zur Begründung der Zuständigkeit. Nicht zu prüfen ist, ob das Vorbringen schlüssig ist, ob es also die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften rechtfertigen kann.

Eine Einberufung als Hilfsrichter begründete in der Übergangszeit nach 1945 das Beamtenverhältnis auch ohne die Worte "unter Berufung in das Beamtenverhältnis".