Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.02.1984, Az.: 1 StR 10/83
Kraftwagen; Bestellung; Ausstattung; Annullierung des Vertrags; Sonderausstattung; Wirtschaftsgut
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.02.1984
- Aktenzeichen
- 1 StR 10/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11258
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 4b InvZulG
- § 46 InvZulG
Fundstellen
- BGHSt 32, 256 - 261
- MDR 1984, 507-508 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1190-1191 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger einen Kraftwagen bestimmten Fabrikats und Typs bestellt und sich bis zum Beginn der Herstellung Einzelheiten der Ausstattung vorbehalten, später die Bestellung innerhalb des für die Gewährung einer Investitionszulage maßgeblichen Zeitraum wiederholt, worauf der erste Vertrag "annulliert" wird, so betreffen beide Bestellungen dasselbe Wirtschaftsgut im Sinne von § 4b, auch wenn das Fahrzeug nunmehr mit preiserhöhender Sonderausstattung geliefert werden soll.