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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.05.1994, Az.: X ZR 39/93

Zugesicherte Eigenschaft; Werkleistung; Leistungsbeschreibung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.05.1994
Aktenzeichen
X ZR 39/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15391
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1995, 136 (amtl. Leitsatz)
  • IBR 1995, 4 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • JurBüro 1994, 719 (Kurzinformation)
  • NJW-RR 1994, 1134-1136 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1994, 1854-1856 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Eine zugesicherte Eigenschaft ist dann anzunehmen, wenn deutlich geworden ist, daß es dem Besteller darauf ankommt, daß die Leistungsbeschreibung und deren Dimensionierung eingehalten wird und wenn der Unternehmer die Vornahme dieser Dimensionierung versprochen hat.