Bundessozialgericht
Urt. v. 15.06.2016, Az.: B 4 AS 41/15 R

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Glückspielgewinnen als Einkommen; Beweislast des Leistungsberechtigten bei Unmöglichkeit der Feststellung oder Schätzung der Höhe der Einnahmen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.06.2016
Aktenzeichen
B 4 AS 41/15 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2016, 19290
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FEVS 68, 241 - 250
  • JM 2017, 249-250
  • NDV-RD 2017, 7-11
  • NJW 2017, 10
  • SGb 2016, 457
  • ZfF 2016, 256
  • info also 2016, 281

Amtlicher Leitsatz

1. Glückspielgewinne sind als einmalige Einnahmen auf die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts anzurechnen, ohne dass hiervon vergebliche Spieleinsätze abzuziehen sind.

2. Lassen sich solche einmaligen Einnahmen der Höhe nach nicht mehr sicher feststellen oder auf einer realistischen Grundlage schätzen, kann dies auch im Fall einer Aufhebungsentscheidung zu einer Beweislastentscheidung zu Lasten des Leistungsberechtigten führen.