Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1992, Az.: StB 9/92
Akten und Erkenntnisse des MfS der ehemaligen DDR; Dringender Tatverdacht; Erlaß eines Haftbefehls; Kritische Überprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.05.1992
- Aktenzeichen
- StB 9/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 11880
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHSt 38, 276 - 281
- Baumann, NStZ 92, 449
- JZ 1992, 976-977 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1992, 1975-1976 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Akten und Erkenntnisse des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR sind grundsätzlich nicht geeignet, als solche den für den Erlaß eines Haftbefehls erforderlichen dringenden Tatverdacht zu belegen. Vielmehr bedürfen die aus ihnen zu entnehmenden Informationen strenger und besonders kritischer Überprüfung.