Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.03.1982, Az.: 4 AZR 1099/79
Katastrophenschutzschulen der Bundesländer; Angestellte mit Ausbildungsaufgaben; Lehrkräfte; Nichttechnische Aufgaben; Abhaltung von Fachlehrgängen; Arbeitsvorgang; Gleichbehandlungsgrundsatz; Zusage einer bestimmten Vergütung; Abteilungsleiter eines Ministeriums
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.03.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1099/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10237
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Koblenz 31.01.1978 - 3 Ca 1843/77
- LAG Mainz 29.05.1979 - 9 Sa 153/78
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 242 BGB
- § 4 BAT
Fundstelle
- BAGE 38, 221 - 232
Amtlicher Leitsatz
1. Angestellte mit Ausbildungsaufgaben an den Katastrophenschutzschulen der Bundesländer sind nach dem bis zum 31.12.1978 geltenden Tarifrecht keine "Lehrkräfte" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen. Dieser tarifliche Status wird durch die am 01.01.1979 wirksam gewordene Tarifänderung nicht berührt.
2. Für derartige Angestellte mit nichttechnischen Aufgaben gelten die jeweils ersten Fallgruppen der Anlage 1a zum BAT. Bei ihnen kann die Abhaltung von Fachlehrgängen ein Arbeitsvorgang sein.
3. Allein darauf, daß bei derartigen Angestellten ein öffentlicher Arbeitgeber bei der inneren Willensbildung zu Vergütungsfragen Erlasse oder Richtlinien einer Tarifvertragspartei berücksichtigt, können Ansprüche wegen Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht gestützt werden.
4. Die Zusage einer bestimmten Vergütung durch den zuständigen Abteilungsleiter eines Ministeriums ist grundsätzlich bindend.