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§ 96 LWG - Genehmigungspflicht von Sportboothäfen

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Die Errichtung oder wesentliche Änderung eines Sportboothafens ist genehmigungsbedürftig.