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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.11.1991, Az.: 2 BvR 1772/89

Norm; Bestimmtheit; Rechtsanwalt; Versorgungswerk; Pflichtbeitrag

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.11.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1772/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12387
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1992, 1496-1497 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1992, 658 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. An die Bestimmtheit einer Norm sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn sie nicht selbst Pflichten der Normadressaten begründet, sondern anderweitig statuierte Pflichten reduziert bzw. ermäßigt und damit den Normadressaten entlastet.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit von Satzungsregelungen des Versorgungswerkes der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammer über die Reduzierung des Pflichtbeitrags im Falle von "Nettovermögenserträgen".