§ 4 SHSG - Frankreichkompetenz und Brückenfunktion
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
- Amtliche Abkürzung
- SHSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 221-1
Die Hochschulen tragen durch gegenseitigen wissenschaftlichen Austausch mit Frankreich sowie frankophonen Gebieten der Großregion (Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien) dazu bei, die Frankreichkompetenz des Saarlandes zu stärken und das Saarland als mehrsprachigen Raum deutsch-französischer Prägung sichtbar zu machen, indem sie insbesondere
- 1.
Kooperationen mit französischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre auf- und ausbauen,
- 2.
integrierte deutsch-französische, französische und frankreichorientierte deutsche Studiengänge anbieten und
- 3.
frankreichbezogene Aktivitäten initiieren und unterstützen.
Die Hochschulen sollen hierzu geeignete, auch hochschulübergreifende Strukturen schaffen.