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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1979, Az.: 4 AZR 819/77

Betriebsübergang; Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs; Wegfall der Tarifbindung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.09.1979
Aktenzeichen
4 AZR 819/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 18.05.1977 - 5 Sa 20/77

Fundstellen

  • BAGE 32, 113 - 122
  • DB 1980, 262-263 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 1591-1592 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wechselt durch einen Betriebsübergang der tarifliche Geltungsbereich, entfällt die Tarifbindung an den bisherigen Tarifvertrag.

2. Die Arbeitsverhältnisse unterstehen nunmehr dem Geltungsbereich des neuen Tarifvertrages. Die Tarifbindung an den bisherigen Tarifvertrag besteht weder nach TVG § 3 Abs. 3 noch in entsprechender Anwendung von TVG § 4 Abs. 5 fort.