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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.11.1974, Az.: 1 ABR 50/73

Rechtsschutzinteresse; Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus; Akuter Streitfall; Gesamtwertung des Tatsachengerichts; Leitender Angestellter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.11.1974
Aktenzeichen
1 ABR 50/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 28.05.1973 - 8 TaBV 8/73

Fundstellen

  • BAGE 26, 358 - 376
  • NJW 1975, 1244-1246 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Rechtsschutzinteresse zur Feststellung des streitigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten ist auch dann zu bejahen, wenn derzeit kein akuter Streitfall mehr vorliegt.

2. Wenn das Tatsachengericht im Rahmen seiner Gesamtwertung einen Grubenfahrsteiger im Steinkohlenbergbau als leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972 ansieht, so ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.