§ 5e RDG - Applikationsbasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG)
- Amtliche Abkürzung
- RDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2127-5
Applikationsbasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer, die über ein applikationsbasiertes Alarmierungssystem durch die Integrierte Leitstelle alarmiert werden, können ergänzend zum Rettungsdienst Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes erbringen.