Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.03.2006, Az.: 3 AZR 89/05
Zurückweisung einer Revision wegen erfolgter Verurteilung als Gesamtschuldner
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.03.2006
- Aktenzeichen
- 3 AZR 89/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 34262
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Flensburg - 29.04.2004 - AZ: 2 Ca 54/04
- LAG Schleswig-Holstein - 06.01.2005 - AZ: 4 Sa 297/04
Rechtsgrundlage
In Sachen
...
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Kremhelmer und Dr. Zwanziger sowie
den ehrenamtlichen Richter Dr. Kaiser und
die ehrenamtliche Richterin Perreng
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Januar 2005 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte neben der M KG als Gesamtschuldner verurteilt worden ist.
- 2.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 2/25 und der Beklagte 23/25 zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Kremhelmer
Zwanziger
Kaiser
Perreng