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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.01.1973, Az.: 1 ABR 1/73

Tarifliche Ausschlußfrist; Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.1973
Aktenzeichen
1 ABR 1/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10187
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 01.11.1972 - 6 TaBV 20/72

Fundstellen

  • BB 1973, 474
  • DB 1973, 672-673 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Tarifliche Ausschlußfristen, nach denen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden, erfassen nicht Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds, die es im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat gemacht hat. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, sondern ergeben sich aus dem von dem Betriebsratsmitglied ausgeübten Amt.