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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.11.2009, Az.: AnwZ (B) 44/09

Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Einzelfallbetrachtung hinsichtlich des Zeitablaufs bei erneuter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach schwerwiegendem berufsunwürdigen Verhalten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.11.2009
Aktenzeichen
AnwZ (B) 44/09
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2009, 26629
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AGH Hamburg - 09.03.2009 - AZ: II ZU 11/07
AGH Hamburg - 09.01.2009 - AZ: II ZU 11/07

Verfahrensgegenstand

Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 09.11.2009 - AZ: AnwZ B 13/09

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat
durch
den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf,
den Richter Dr. Ernemann und
die Richterin Lohmann sowie
die Rechtsanwälte Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
nach mündlicher Verhandlung
am 9. November 2009
beschlossen:

Tenor:

Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Januar 2009 und 9. März 2009 werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr in den Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für die Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt.