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Anlage D AufenthV

Bibliographie

Titel
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Amtliche Abkürzung
AufenthV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-12-1

Anlage D1
Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

- Vorderseite -

Anlage D1 - Vorderseite

Auf Seite 5 ist eines der in den Anlagen D2a, D13b und D14 wiedergegebenen Klebeetiketten aufzukleben (entfällt bei Dokumenten nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes). Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts oder die Seriennummer des Dokuments nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

- Rückseite -

Anlage D1 - Rückseite

Anlage D2a
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

- Klebeetikett -

Anlage D2a

Anlage D2b
Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

- Trägervordruck; Vorderseite -

Anlage D2b - Vorderseite

Auf Seite 5 ist das in Anlage D2a wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jeder dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

- Trägervordruck; Rückseite -

Anlage D2b - Rückseite

Anlage D3
Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz

- Klebeetikett -

Anlage D3 - Klebeetikett

- Trägervordruck; Vorderseite -

Anlage D3 - Trägervordruck; Vorderseite

Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jeder dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

- Trägervordruck; Rückseite -

Anlage D3 - Trägervordruck; Rückseite

Anlage D4a
(weggefallen)

Anlage D4b
(weggefallen)

Anlage D4c
Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

- Einband -

Anlage D4c - Einband

- Vorsatz und Passkartentitelseite -

Anlage D4c - Vorsatz

- Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Anlage D4c - Seite 1

Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

- Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Anlage D4c - Seiten 2 und 3

- Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Anlage D4c - Seiten 4 und 5

- Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Anlage D4c - Seiten 6 und 7

- Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Anlage D4c - Seiten 8 und 9

- Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Anlage D4c - Seiten 10 und 11

- Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Anlage D4c - Seiten 12 und 13

- Passbuchinnenseiten 14 und 15 -

Anlage D4c - Seiten 14 und 15

- Passbuchinnenseiten 16 und 17 -

Anlage D4c - Seiten 16 und 17

- Passbuchinnenseiten 18 und 19 -

Anlage D4c - Seiten 18 und 19

- Passbuchinnenseiten 20 und 21 -

Anlage D4c - Seiten 20 und 21

- Passbuchinnenseiten 22 und 23 -

Anlage D4c - Seiten 22 und 23

- Passbuchinnenseiten 24 und 25 -

Anlage D4c - Seiten 24 und 25

- Passbuchinnenseiten 26 und 27 -

Anlage D4c - Seiten 26 und 27

- Passbuchinnenseiten 28 und 29 -

Anlage D4c - Seiten 28 und 29

- Passbuchinnenseiten 30 und 31 -

Anlage D4c - Seiten 30 und 31

- Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Anlage D4c - Seite 32

Anlage D4d
Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2

- Deckseiten -

Anlage D4d - Deckseiten

- Vorsatz und Innenseite 1 -

Anlage D4d - Seite 1

Die Seiten 1 bis 32 und die hintere Passdecke werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen.

- Innenseiten 2 und 3 -

Anlage D4d - Seiten 2 und 3

- Innenseiten 4 und 5 -

Anlage D4d - Seiten 4 und 5

- Innenseiten 6 bis 11 -

Anlage D4d - Seiten 6 bis 11

Seiten 6 bis 11 gleichlautend.

- Innenseiten 12 bis 31 -

Anlage D4d - Seiten 12 bis 31

Seiten 12 bis 31 gleichlautend.

- Innenseite 32 und Vorsatz -

Anlage D4d - Seite 32

- Aufkleber für die Personendaten, der auf den Seiten 2 und 3 des vorläufigen Reiseausweises aufgeklebt wird -

Anlage D4d - Aufkleber Personendaten

- Verlängerungsaufkleber, der auf unbenutzten Doppelseiten, vorzugsweise den Seiten 6 bis 11, aufzukleben ist; Überklebungen sind nicht zulässig -

Anlage D4d - Verlängerungsaufkleber

Anlage D5
(weggefallen)

Anlage D5a
Grenzgängerkarte § 12

- Vorderseite -

Anlage D5a - Vorderseite

- Rückseite -

Anlage D5a - Rückseite

Anlage D6
Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2

- Vorderseite -

Anlage D6 - Vorderseite

Seite 6 ist auszufüllen, sofern nach § 13 Abs. 4 eine bereits bestehende Berechtigung zur Rückreise ins Bundesgebiet bescheinigt wird. Die Bescheinigung wird auf Seite 6 gesondert mit Unterschrift und Dienstsiegel bestätigt; Unterschrift und Siegel auf Seite 3 genügen hierfür nicht. Wird die Bescheinigung nicht erteilt, ist Seite 6 durch Durchstreichen oder in anderer auffälliger und dauerhafter Weise zu entwerten; Dienstsiegel oder Unterschrift dürfen dann nicht angebracht werden.

- Rückseite -

Anlage D6 - Rückseite

Dienstsiegel und Unterschrift auf Seite 6 ersetzen nicht Dienstsiegel und Unterschrift auf Seite 3

- Ausstellungsbeleg zum Notreiseausweis -

Anlage D6 - Ausstellungsbeleg

Dieser Beleg ist vom vorgesehenen Inhaber des Notreiseausweises zu unterschreiben. Er verbleibt bei der ausstellenden Behörde. Seine Rückseite ist mit den Seiten 2 bis 4 des Notreiseausweises identisch.

Anlage D7
(weggefallen)

Anlage D7a
Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

- Deckseiten -

Anlage D7a - Deckseiten

- Vorsatz und Passkartentitelseite -

Anlage D7a - Vorsatz

- Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Anlage D7a - Seite 1

Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

- Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Anlage D7a - Seiten 2 und 3

- Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Anlage D7a - Seiten 4 und 5

- Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Anlage D7a - Seiten 6 und 7

- Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Anlage D7a - Seiten 8 und 9

- Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Anlage D7a - Seiten 10 und 11

- Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Anlage D7a - Seiten 12 und 13

- Passbuchinnenseiten 14 und 15 -

Anlage D7a - Seiten 14 und 15

- Passbuchinnenseiten 16 und 17 -

Anlage D7a - Seiten 16 und 17

- Passbuchinnenseiten 18 und 19 -

Anlage D7a - Seiten 18 und 19

- Passbuchinnenseiten 20 und 21 -

Anlage D7a - Seiten 20 und 21

- Passbuchinnenseiten 22 und 23 -

Anlage D7a - Seiten 22 und 23

- Passbuchinnenseiten 24 und 25 -

Anlage D7a - Seiten 24 und 25

- Passbuchinnenseiten 26 und 27 -

Anlage D7a - Seiten 26 und 27

- Passbuchinnenseiten 28 und 29 -

Anlage D7a - Seiten 28 und 29

- Passbuchinnenseiten 30 und 31 -

Anlage D7a - Seiten 30 und 31

- Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Anlage D7a - Seite 32

Anlage D7b
Vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 2

- Deckseiten -

Anlage D7b - Deckseite

- Vorsatz und Innenseite 1 -

Anlage D7b - Vorsatz

Die Seiten 1 bis 32 und die hintere Passdecke werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen.

- Innenseiten 2 und 3 -

Anlage D7b - Seiten 2 und 3

- Innenseiten 4 und 5 -

Anlage D7b - Seiten 4 und 5

- Innenseiten 6 bis 11 -

Anlage D7b - Seiten 6 bis 11

Seiten 6 bis 11 gleichlautend.

- Innenseiten 12 bis 31 -

Anlage D7b - Seiten 12 bis 31

Seiten 12 bis 31 gleichlautend.

- Innenseite 32 und Vorsatz -

Anlage D7b - Seite 32

- Aufkleber für Personendaten, der auf den Seiten 2 und 3 des Reiseausweises aufgeklebt wird -

Anlage D7b - Aufkleber Personendaten

- Verlängerungsaufkleber, der auf unbenutzten Doppelseiten, vorzugsweise auf den Seiten 6 bis 11, aufzukleben ist; Überklebungen sind nicht zulässig -

Anlage D7b - Verlängerungsaufkleber

Anlage D8
(weggefallen)

Anlage D8a
Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

- Einband -

Anlage D8a - Einband

- Vorsatz und Passkartentitelseite -

Anlage D8a - Vorsatz

- Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Anlage D8a - Seite 1

Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

- Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Anlage D8a - Seiten 2 und 3

- Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Anlage D8a - Seiten 4 und 5

- Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Anlage D8a - Seiten 6 und 7

- Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Anlage D8a - Seiten 8 und 9

- Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Anlage D8a - Seiten 10 und 11

- Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Anlage D8a - Seiten 12 und 13

- Passbuchinnenseiten 14 und 15 -

Anlage D8a - Seiten 14 und 15

- Passbuchinnenseiten 16 und 17 -

Anlage D8a - Seiten 16 und 17

- Passbuchinnenseiten 18 und 19 -

Anlage D8a - Seiten 18 und 19

- Passbuchinnenseiten 20 und 21 -

Anlage D8a - Seiten 20 und 21

- Passbuchinnenseiten 22 und 23 -

Anlage D8a - Seiten 22 und 23

- Passbuchinnenseiten 24 und 25 -

Anlage D8a - Seiten 24 und 25

- Passbuchinnenseiten 26 und 27 -

Anlage D8a - Seiten 26 und 27

- Passbuchinnenseiten 28 und 29 -

Anlage D8a - Seiten 28 und 29

- Passbuchinnenseiten 30 und 31 -

Anlage D8a - Seiten 30 und 31

- Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Anlage D8a - Seite 32

Anlage D8b
Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2

- Deckseiten -

Anlage D8b - Deckseite

- Vorsatz und Innenseite 1 -

Anlage D8b - Vorsatz

Die Seiten 1 bis 32 und die hintere Passdecke werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen.

- Innenseiten 2 und 3 -

Anlage D8b - Seiten 2 und 3

- Innenseiten 4 und 5 -

Anlage D8b - Seiten 4 und 5

- Innenseiten 6 bis 11 -

Anlage D8b - Seiten 6 bis 11

Seiten 6 bis 11 gleichlautend.

- Innenseiten 12 bis 31 -

Anlage D8b - Seiten 12 bis 31

Seiten 12 bis 31 gleichlautend.

- Innenseite 32 und Vorsatz -

Anlage D8b - Seite 32

- Aufkleber für die Personendaten, der auf den Seiten 2 und 3 des Reiseausweises aufgeklebt wird -

Anlage D8b - Aufkleber Personendaten

- Verlängerungsaufkleber, der auf unbenutzten Doppelseiten, vorzugsweise den Seiten 6 bis 11, aufzukleben ist; Überklebungen sind nicht zulässig -

Anlage D8b - Verlängerungsaufkleber

Anlage D9
Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6

- Vorderseite -

Anlage D9 - Vorderseite

- verkleinerte Darstellung -

- Rückseite -

Anlage D9 - Rückseite

- verkleinerte Darstellung -

Anlage D10
Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7

Anlage D10

- verkleinerte Darstellung -

Anlage D11
Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel
Zusatzblatt zur Bescheinigung der Aussetzung der Abschiebung

- Klebeetiketten -

Anlage D11 - Zusatzblatt 1
Anlage D11 - Zusatzblatt 2

Vermerke, insbesondere zu Nebenbestimmungen, die mangels vorhandenen Raums für Eintragungen nicht in das entsprechende Etikett eingetragen werden können, sollen nur in einem Trägervordruck nach Anlage D1 oder D2b oder auf einem Etikett nach dieser Anlage eingetragen werden.

Anlage D11a
Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

- Vorderseite -

Anlage D11a - Vorderseite

- Rückseite -

Anlage D11a - Rückseite

Anlage D12
Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes)

- Klebeetikett -

Anlage D12 - Klebeetikett

- Trägervordruck; Vorderseite -

Anlage D12 - Vorderseite

Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jeder dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

- Trägervordruck; Rückseite -

Anlage D12 - Rückseite

Anlage D13a
Visum (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz)

- Klebeetikett -

Anlage D13a - Klebeetikett

Anlage D13b
Verlängerung des Visums im Inland

- Klebeetikett -

Anlage D13b - Klebeetikett

Anlage D14
Aufenthaltstitel nach §§ 9 und 9a des Aufenthaltsgesetzes

Anlage D14 - Klebeetikett 1
Anlage D14 - Klebeetikett 2

Anlage D14a
Dokumente mit Chip nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 1

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 1

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 2

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 2

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 3

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 3

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 4

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 4

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 5

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 5

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 6

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 6

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 7

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 7

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 8

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 8

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 9

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 9

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 10

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 10

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 11

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 11

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 12

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 12

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 13

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 13

- Vorderseite -

Anlage D14a - Vorderseite 14

- Rückseite -

Anlage D14a - Rückseite 14

Anlage D15
Bescheinigung des Daueraufenthalts
(§ 5 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)

- Vorderseite -

Anlage D15 - Vorderseite

- Rückseite -

Anlage D15 - Rückseite

Anlage D16
Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Anlage D16

Anlage D17
Muster für den Aufkleber mit Brailleschrift

Anlage D17

Anlage D18
Muster Trägervordruck EU-Rückkehrausweis
(zu § 13a)

EU-Rückkehrausweis - Vorderseite

Anlage D18 - Vorderseite

EU-Rückkehrausweis - Rückseite

Anlage D18 - Rückseite

Anlage D19
Muster Etikett EU-Rückkehrausweis
(zu § 13a)

Anlage D19