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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.06.1974, Az.: VI ZB 5/74

Zustellung von Schriftstücken; Samstag; Erklärung nach außen; Späterer Zeitpunkt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.06.1974
Aktenzeichen
VI ZB 5/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11092
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1974, 2006 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 925 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1469-1470 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat der Empfänger eines von Anwalt zu Anwalt zugestellten Schriftstücks (an einem Samstag) nach außen erklärt, das Schriftstück als ihm zugestellt behandeln zu wollen, so kann er sich nicht darauf berufen, er habe es erst zu einem späteren Zeitpunkt (am folgenden Montag) als zugestellt annehmen wollen.