Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.09.1958, Az.: 1 BvR 268/58

Anspruch auf rechtliches Gehör; Privatklage; Polizeiliche Einvernahme; Privatklage des Zeugen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.09.1958
Aktenzeichen
1 BvR 268/58
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 10248
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Darmstadt 29.03.1958 - 1 Qs 30/58

Fundstellen

  • BVerfGE 8, 184 - 186
  • NJW 1958, 1723 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Abweisung einer Privatklage nach der polizeilichen Einvernahme eines Zeugen verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn denParteien vorher deren Ergebnis nicht zur Kenntnis gegeben worden ist.