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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.10.1995, Az.: 2 BvR 1899/95

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verfassungsbeschwerde; Nachträgliche Verfahrensrüge; Planmäßige Richter

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.10.1995
Aktenzeichen
2 BvR 1899/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1996, 512-513 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1996, 372 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Aufnahme des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in das BVerfGG hat nicht die Möglichkeit eröffnet, im Verfassungsbeschwerdeverfahren nachträglich Verfahrensrügen zu erheben.

2. Zur Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei gerichtlichen Entscheidungen.