Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.03.1967, Az.: VI ZR 148/65
Reparaturwerkstatt; Probefahrt; Bediensteter der Werkstatt; Stillschweigendes Einverständnis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 31.03.1967
- Aktenzeichen
- VI ZR 148/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10747
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Hamburg
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1967, 659
Redaktioneller Leitsatz
Mit der Abgabe des Kfz in eine Reparaturwerkstatt erklärt man sich stillschweigend damit einverstanden, daß das Fahrzeug auch ohne besondere Genehmigung des Werkstattinhabers von Bediensteten der Werkstatt zu Probefahrten benutzt wird.