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§ 12 14. ProdSV - Einstufung von Druckgeräten

Bibliographie

Titel
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 
Amtliche Abkürzung
14. ProdSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8053-4-17-1

Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024.