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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.06.1973, Az.: 12 RJ 74/73

Witwe; Wiederaufgelebte Witwenrente; Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs; Fiktiver Unterhaltsanspruch; Scheidung; Unterhaltsverzicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.06.1973
Aktenzeichen
12 RJ 74/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10877
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1973, 2223-2224 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 35 zu § 1291 RVO

Amtlicher Leitsatz

Gegen die Anrechnung eines (fiktiven) Unterhaltsanspruchs auf die wiederaufgelebte Witwenrente nach RVO § 1291 Abs 2 S 1 Halbs 2 kann die Berechtigte, die anläßlich der Scheidung von ihrem 2. Ehemann auf den sonst gegebenen Unterhaltsanspruch verzichtet hat, nicht mit Erfolg einwenden, sie wäre zu einem späteren Zeitpunkt nach EheG § 48 ohne Unterhaltsverzicht geschieden worden.