Bundessozialgericht
Urt. v. 27.06.1973, Az.: 12 RJ 74/73
Witwe; Wiederaufgelebte Witwenrente; Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs; Fiktiver Unterhaltsanspruch; Scheidung; Unterhaltsverzicht
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.06.1973
- Aktenzeichen
- 12 RJ 74/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10877
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1291 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 RVO
- § 48 EheG
Fundstellen
- NJW 1973, 2223-2224 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 35 zu § 1291 RVO
Amtlicher Leitsatz
Gegen die Anrechnung eines (fiktiven) Unterhaltsanspruchs auf die wiederaufgelebte Witwenrente nach RVO § 1291 Abs 2 S 1 Halbs 2 kann die Berechtigte, die anläßlich der Scheidung von ihrem 2. Ehemann auf den sonst gegebenen Unterhaltsanspruch verzichtet hat, nicht mit Erfolg einwenden, sie wäre zu einem späteren Zeitpunkt nach EheG § 48 ohne Unterhaltsverzicht geschieden worden.