Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1974, Az.: VII ZR 44/73

Verjährung; Kaufmann; Gewerbebetrieb; Erwerbsquelle

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.06.1974
Aktenzeichen
VII ZR 44/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11156
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 63, 32 - 35
  • BauR 1974, 350
  • DB 1974, 1765-1766 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 927 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1462-1463 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Zu A:

Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB erstreckt sich auch auf den Nachweis, daß nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 BGB die Verjährung einer Forderung nach vier Jahren eintritt, weil die Leistung für den Gewerbebetrieb eines Schuldners, der Kaufmann ist, erfolgte.

Zu B:

Es handelt sich dann um einen Gewerbebetrieb, wenn der Eigentümer es bezweckt, sich aus der Vermietung eine Erwerbsquelle zu verschaffen, die auf Gewinn ausgelegt und dauerhaft und berufsmäßig angelegt ist.

Hinweis zu A:

Vgl. so bereits OLG Köln, MDR 1972, 865.