§ 13 BKleingG - Abweichende Vereinbarungen
Bibliographie
- Titel
- Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
- Amtliche Abkürzung
- BKleingG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 235-12
Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.