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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.03.1990, Az.: BVerwG 5 C 63/86

Vermittlung einer Arbeitsgelegenheit; Sozialhilferecht; Arbeitsrecht; Gemeinnützige Arbeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.03.1990
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 63/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12596
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1990, 1170-1171 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird nach der Vermittlung (§ 18 II BSHG) oder Schaffung (§ 19 I, II BSHG) einer Arbeitsgelegenheit ein Arbeitsvertrag geschlossen, so gehört dieser Vertrag nicht zum Sozialhilferecht, sondern zum Arbeitsrecht.