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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.07.2006, Az.: B 12 KR 19/04 R

Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung; Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung; Bedeutung der bundesweiten Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung für die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland; Beteiligung abhängig beschäftigter Versicherter während der Dauer der Beschäftigung rechtlich und faktisch durch die hälftige Tragung der nach ihrem Bruttoentgelt bemessenen Beitragslast an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.07.2006
Aktenzeichen
B 12 KR 19/04 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 28628
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln - 24.06.2006

Fundstelle

  • NZS 2006, VIII Heft 8 (Kurzinformation)