Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1979, Az.: 4 AZR 1008/77
Herstellung von Illustrationen; Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt; Graphische Techniken; Lehrzwecke; Forschungszwecke; Arbeitsvorgang; Allgemeiner Verwaltungsdienst; Sonstiger Innendienst; Tariflücke; Zusage der Vergütung; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.09.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1008/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 781 BGB
Fundstellen
- PersV 1981, 172
- RiA 1980, 137
Amtlicher Leitsatz
1. Die Herstellung von Illustrationen veterinärmedizinisch anatomischen Inhalts in verschiedenen graphischen Techniken für Lehr- und Forschungszwecke durch eine Graphikerin im Anatomischen Institut einer Tierärztlichen Hochschule kann ein Arbeitsvorgang sein.
2. Für diese Aufgaben gelten die jeweils ersten Fallgruppen der BAT Anlage 1a für den allgemeinen Verwaltungsdienst (sonstiger Innendienst). Eine Tariflücke besteht insoweit nicht.
3. In der Zusage der Vergütung eines Angestellten nach bestimmten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen liegt grundsätzlich weder ein konstitutives noch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.