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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.02.1980, Az.: 7 RAr 13/79

Rückzahlungsverpflichtung; Änderungen der leistungserheblichen Verhältnisse; Unterlassen der Anzeige

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.02.1980
Aktenzeichen
7 RAr 13/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10747
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Gießen 01.12.1977 - S 5 Ar 118/76
LSG Hessen - 30.11.1978 - AZ: L 1 Ar 128/78

Fundstelle

  • v. Maydell, SGb 82, 159

Amtlicher Leitsatz

Auch nach Inkrafttreten des § 60 I Nr. 2 SGB I ist der Empfänger einer Leistung nach § 152 I Nr. 1 (2. Alternative) zur Rückzahlung nur verpflichtet, soweit er die Gewährung der Leistung dadurch herbeigeführt hat, daß er es vorsätzlich oder grobfahrlässig unterlassen hat, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich anzuzeigen.