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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.02.1991, Az.: BVerwG 7 B 22/91

Bestandsschutz; Verhältnismäßigkeit; Gestattungspflichtige Gewässerbenutzng; Anlagengenehmigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.02.1991
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 22/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12801
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Koblenz 06.09.1990 - 1 A 66/88

Fundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 461 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1993, 96 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht verletzt, wenn ein Bestandsschutz für eine gestattungspflichtige, aber (noch) nicht genehmigte Gewässerbenutzung und für die dazu ohne Genehmigung errichtete Anlage (Fischteich) wegen der formellen Rechtswidrigkeit verneint wird; davon unabhängig ist zu prüfen, ob eine nachträgliche Legalisierung möglich ist.