Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1973, Az.: VI ZR 140/72
Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Wert der Haushaltsführung; Hausgehilfin; Wirtschafterin
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1973
- Aktenzeichen
- VI ZR 140/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11117
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Nürnberg
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1974, 32
Redaktioneller Leitsatz
1. Im Falle eines kinderlosen Haushaltes sind für die Bewertung der Haushaltsführung durch die Ehefrau die Kosten maßgeblich, die für eine Hausgehilfen, nicht jedoch für eine Wirtschafterin aufzuwenden wären.
2. Regelmäßig genügt es für einen alleinstehenden Witwer, eine Haushaltsgehilfin nur stundenweise statt ganztägig zu beschäftigen.