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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 13.01.1988, Az.: 1 BvR 1548/82

Pressefreiheit; Hilfstätigkeit; Pressebezug

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.01.1988
Aktenzeichen
1 BvR 1548/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 77, 346 - 359
  • MDR 1988, 549-551 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 1833-1834 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine selbständig ausgeübte, nicht unmittelbar die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit wird vom Schutz der Pressefreiheit umfaßt, wenn sie typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt.

2. Zur Vereinbarkeit von § 6 Nr. 3 GjS mit dem Grundgesetz.