Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1978, Az.: 1 AZR 303/77
Gewerkschaften; Gesetzlicher Anspruch; Wahlen der gewerkschaftlichen Vertrauensleute; Gerichte für Arbeitssachen; Urteilsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.12.1978
- Aktenzeichen
- 1 AZR 303/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10050
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 28.10.1976 - 7 Sa 626/76
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Abs. 3 GG
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG
- Art. 2 IAOÜbk 135
Fundstellen
- BAGE 31, 167
- BAGE 31, 166 - 175
- DB 1979, 1043-1044 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 1847 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Gewerkschaften haben keinen gesetzlichen Anspruch gegenüber den Arbeitgebern, die Wahlen der gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb durchführen zu lassen. Ein solches Recht ergibt sich nicht aus GG Art. 9 Abs. 3. Es kann auch nicht aus dem Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23.06.1971 abgeleitet werden.
2. Für eine entsprechende Klage sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Sie entscheiden im Urteils- und nicht im Beschlußverfahren.