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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1960, Az.: 2 AZR 269/59

Berufungskläger; Schriftsatz; Berufungsschrift; Bewilligung des Armenrechts; Entwurf; Berufung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1960
Aktenzeichen
2 AZR 269/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10243
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mannheim 14.04.1959

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 518 ZPO
  • SAE 1960, 123

Amtlicher Leitsatz

Fügt der Berufungskläger einem Schriftsatz, der sonst einer Berufungsschrift entspricht, den Satz hinzu, die Berufung solle bis zur Bewilligung des Armenrechts lediglich als Entwurf betrachtet werden, so ist mit der Einreichung dieses Schriftsatzes eine Berufung noch nicht eingelegt.