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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1980, Az.: 3 AZR 1177/78

Versorgungsanstalt; Deutsche Bundespost; Versorgungsbezüge; Verwendung im öffentlichen Dienst; Versorgung; Einkommen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.10.1980
Aktenzeichen
3 AZR 1177/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10197
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 18.05.1978 - 6 Ca 10/78
LAG Stuttgart 06.10.1978 - 5 Sa 99/78

Fundstelle

  • BlStSozArbR 1981, 185

Amtlicher Leitsatz

1. § 64 Abs. 4 der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost vom 20.11.1969 unterscheidet bei der Festlegung der Höchstgrenze für das Ruhen von Versorgungsbezügen beim Zusammentreffen mit einem Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst nicht, ob Versorgung und Einkommen von einer Person oder von zwei Personen (Ehegatten) erdient sind. Diese Fälle unterscheiden sich jedoch so grundlegend, daß sie auch eine unterschiedliche Regelung erfordern (i. A. an den Beschluß des BVerfG vom 11.10.1977 - 2 BvR 407R6 - AP Nr. 112 zu Art. 3 GG).

2. Die fehlende Differenzierung führt gem. Art. 3 Abs. 1 GG zur Unwirksamkeit des § 64 Abs. 4 der vorgenannten Satzung.