Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 22.02.1972, Az.: 3 RK 85/69

Mutterschaftsgeld; Berechnungsgrundsätze; Arbeitsentgeld vor Schutzfristbeginn; Frühere Arbeitsverhältnisse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.02.1972
Aktenzeichen
3 RK 85/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10830
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 34, 79 - 79
  • SozR Nr 4 zu § 200 RVO

Amtlicher Leitsatz

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nach RVO § 200 Abs. 2 ist das Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate bzw 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist auch insoweit zu berücksichtigen, als es aus Arbeitsverhältnissen bezogen worden ist, die bei Beginn der Schutzfrist nicht mehr bestehen.