Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.1974, Az.: 5 AZR 54/74
Vertragsverletzung; Arbeitsunfähigkeit; Selbstverschuldung; Lohnfortzahlung; Gehaltsfortzahlung; Provokation; Geschäftsführer eines Nachtlokals; Klageabweisung; Klagezurückverweisung; Berufung; Revision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.11.1974
- Aktenzeichen
- 5 AZR 54/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10074
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.09.1973 - 11 Sa 1029/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 45 zu § 616 BGB
- DB 1974, 2360 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der angestellte Geschäftsführer eines Nachtlokals hatte ein Liebesverhältnis zu der in diesem Lokal als Barfrau beschäftigten Freundin eines als gefährlich bekannten Kollegen aufgenommen. Wenn alsdann dieser Kollege den beiden heimlich in die Wohnung des Geschäftsführers folgt und ihn da zusammenschlägt, so ist eine durch den Überfall verursachte Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers im allgemeinen nicht als selbstverschuldet im Sinne der Bestimmungen über die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit anzusehen. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn der Geschäftsführer vor den Augen seines Arbeitskollegen mit dessen Freundin zusammengetroffen wäre und diesen dadurch provoziert hätte.
2. Hat das Landesarbeitsgericht versehentlich eine Klage abgewiesen, während es -- wie die Entscheidungsgründe ergeben -- die Berufung gegen das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts zurückweisen wollte, so kann es jedenfalls dann die Urteilsformel berichtigen, wenn es die Revision gegen sein Urteil zugelassen hatte.