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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.02.1984, Az.: 4 AZR 497/81

Eingruppierung einer Erzieherin; Kinderpflegerin; Pflegerische Tätigkeiten; Zusammenhangstätigkeiten; Erzieherische Aufgaben

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.02.1984
Aktenzeichen
4 AZR 497/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10074
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Kassel 08.07.1980 - 5 Ca 167/80
LAG Frankfurt 11.06.1981 - 9 Sa 903/80

Fundstellen

  • AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1986, 32

Amtlicher Leitsatz

Die Tarifvertragsparteien unterscheiden zwischen Angestellten in der Tätigkeit von Erziehern (Erzieherinnen) und Kinderpflegerinnen. Deshalb sind pflegerische Tätigkeiten für die Eingruppierung getrennt zu bewerten, sofern sie tatsächlich trennbar und keine Zusammenhangstätigkeiten zu den erzieherischen Aufgaben sind.